Hallo Forum.
Ich habe folgendes Problem:
In einer Mietswohnung in einem alten Bauernhaus ist die Elektroinstallation ohne FI/RCD-Schutz ausgeführt. Es gibt in der Spannungsversorgung; sprich den Sicherungskästen (im allgemeinen Hausflur)
auch keine klare Trennung der Zuleitungen, alles ist irgendwie " kreuz und quer" verdrahtet.
Diese wirre Verdrahtung ist wohl so nach und nach entstanden, als das Einfamilien-Bauernhaus zu einem Vierparteien-Mietshaus umgebaut wurde.
Aus diesem Grund; auch, weil eine nachträgliche Trennung der Wohnungen sehr aufwändig wäre, gibt´s auch keinen eigenen Versorgervertrag für jede Wohnung, sondern es wird eine Pauschale an den Vermieter gezahlt.
Dies nur am rande.
Was mich brennend interessiert: Gibt es eine generelle Pflicht, die FI´s/RCD´s auch in Altanlagen vorschreibt? Besteht Bestandsschutz? Ab wann (Baujahr) müssen FI´s/RCD´s eingesetzt/nachgerüstet werden?
Bitte Antworten mit verweis auf entsprechende Gesetze/Normen.
Danke
Ich habe folgendes Problem:
In einer Mietswohnung in einem alten Bauernhaus ist die Elektroinstallation ohne FI/RCD-Schutz ausgeführt. Es gibt in der Spannungsversorgung; sprich den Sicherungskästen (im allgemeinen Hausflur)
auch keine klare Trennung der Zuleitungen, alles ist irgendwie " kreuz und quer" verdrahtet.
Diese wirre Verdrahtung ist wohl so nach und nach entstanden, als das Einfamilien-Bauernhaus zu einem Vierparteien-Mietshaus umgebaut wurde.
Aus diesem Grund; auch, weil eine nachträgliche Trennung der Wohnungen sehr aufwändig wäre, gibt´s auch keinen eigenen Versorgervertrag für jede Wohnung, sondern es wird eine Pauschale an den Vermieter gezahlt.
Dies nur am rande.
Was mich brennend interessiert: Gibt es eine generelle Pflicht, die FI´s/RCD´s auch in Altanlagen vorschreibt? Besteht Bestandsschutz? Ab wann (Baujahr) müssen FI´s/RCD´s eingesetzt/nachgerüstet werden?
Bitte Antworten mit verweis auf entsprechende Gesetze/Normen.
Danke
Willen braucht man. Und Zigaretten.