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Moin. Ich würde das ganz klar so handhaben: Wenn die Temperatur unter der zulässigen Verlegetemperatur ist, würde ich die Arbeiten mit dem Verweis auf die Norm einstellen. Wenn dann der Bauherr/Bauträger darauf besteht, würde ich die Arbeit unter folgenden Bedingungen ausführen: 1. Hinweis auf geltende Normen und Vorschriften geben 2. Entfall der Gewährleistung auf die verlegten Leitungen 3. Sollten die Leitungen defekt/beschädigt sein, sind die Reparaturkosten und alle damit verbundenen Arbeite…
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Hallo Forum. Ich habe folgendes Problem: In einer Mietswohnung in einem alten Bauernhaus ist die Elektroinstallation ohne FI/RCD-Schutz ausgeführt. Es gibt in der Spannungsversorgung; sprich den Sicherungskästen (im allgemeinen Hausflur) auch keine klare Trennung der Zuleitungen, alles ist irgendwie " kreuz und quer" verdrahtet. Diese wirre Verdrahtung ist wohl so nach und nach entstanden, als das Einfamilien-Bauernhaus zu einem Vierparteien-Mietshaus umgebaut wurde. Aus diesem Grund; auch, weil…